Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung.

Um Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefon-Nummer 0711 / 579949 einen Termin oder nehmen Sie Kontakt per Fax unter 0711 / 5780498 oder per E-Mail unter kontakt@neuropraxis-fellbach.de mit uns auf.

Vor dem Arztbesuch

Um den Arztbesuch effektiver zu gestalten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte und einen Überweisungschein * mit. Falls vorhanden, sollten Sie auch Arzt-/Befundberichte, Bilder/Befunde von Computer- (CT) und/oder Kernspintomographien (MRT) sowie Ihren aktuellen Medikamentenverordnungsplan mitbringen.

Wenn es Ihr erster Besuch bei uns sein sollte, überdenken Sie Ihre Kranksheitsgeschichte und Ihre Beschwerden nochmals genauestens und fassen sie diese gegebenfalls schriftlich zusammen.

Medikamenten- oder Therapieverordnungen

Das erste Rezept kann grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Sprechstundenbesuch ausgestellt werden (Einlesen der Versichertenkarte und Vorlage Überweisungsschein notwendig). Folgerezepte können gern per Telefon, per Fax oder E-Mail beantragt und am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.

Informationen zu den Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Wie Sie sicher in den letzten Tagen mitbekommen haben, sollen gesetzgeberisch verlangt Patientinnen und Patienten mit Hilfe einer Service-Hotline innerhalb von 4 Wochen einen Termin bei einem Facharzt oder
einer Fachärztin erhalten.

Dies bedeutet aber NICHT, dass JEDE/R terminsuchende Patient/in jetzt einen Termin innerhalb von 4 Wochen beim gewünschten Facharzt/Fachärztin bekommt.

Wenn Patientinnen und Patienten (bei denen ein akuter Notfall oder eine Dringlichkeit ärztlicherseits ausgeschlossen wurde) mit dem Terminvorschlag der gewünschten Praxis nicht einverstanden sind, haben Sie
die Möglichkeit bei der Termin-Servistelle der KV Baden-Württemberg (Telefonnummer auf der Website) anzurufen und sich als terminsuchend zu melden.

Die Termin-Servicestelle schlägt Ihnen max. 2 Termine bei einem Facharzt/einer Fachärztin vor.
Folgendes sollten Sie über diese Termine wissen:
– keine freie Arztwahl
– keine freie Ortswahl (Anreise max. 30 Min. länger als zum nächstgelegenen Mediziner)
– keine Wunschtermine
– Überweisungsschein muss mit einem speziellen Code vom Überweiser gekennzeichnet sein

Diese Termine sind bei den Servicestellen fest vorgegeben und können daher nicht nach Ihren Wünschen vergeben werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg oder Ihre Krankenkasse.

Information zum Überweisungsschein

Der Überweisungsschein erleichtert dem weiterbehandelnden Arzt eine gezielte
Planung/Durchführung der Diagnostik/Therapie und die konkrete Beantwortung einer
Fragestellung.
Wenn Sie OHNE Überweisung bei uns erscheinen, brauchen wir in JEDEM Fall Ihre Versichertenkarte.
Es werden trotzdem alle nötigen Leistungen erbracht.
Ein Befundbericht kann erstellt werden, wird allerdings an keinen weiteren Arzt weitergeleitet
(Ausnahme: dringende Notfälle!)
Durch Vorlage einer Überweisung, kann der Bericht problemlos ausgehändigt bzw. weitergeleitet werden.

* Nur bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis oder dem Erstbesuch im aktuellem Quartal.
Ein neues Quartal beginnt immer am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.

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